Auftrag
Die Schweizerische Paritätische Kommission Gleisbau (SPK Gleisbau) ist für die Anwendung und Durchsetzung des Gesamtarbeitsvertrages für den Gleisbau (GAV Gleisbau) zuständig.
GAV Gleisbau
Der GAV Gleisbau ist der Gesamtarbeitsvertrag zwischen der Vereinigung Schweizerischer Gleisbauunternehmen und dem Schweizerischen Baumeisterverband sowie den Gewerkschaften Unia und Syna zur Regelung der Arbeitsbedingungen und des Verhältnisses zwischen den Vertragsparteien. Der GAV Gleisbau beinhaltet Bestimmungen über den Abschluss, Inhalt und Beendigung des Einzelarbeitsvertrages (normative Bestimmungen), Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien unter sich (schuldrechtliche Bestimmungen) und Bestimmungen über den Vollzug und die Durchsetzung des GAV Gleisbau.
Kontrolltätigkeit
Die SPK Gleisbau hat die ausdrückliche Befugnis zur Durchführung von Lohnbuchkontrollen und Untersuchungen über die Arbeitsverhältnisse im Betrieb. Sie führt ihre Verfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen durch, wobei sie die Kontrollen in der Regel unter schriftlicher Voranzeige durchführt. Zudem ist sie befugt, die Einhaltung des GAV Gleisbau auch auf Baustellen zu überprüfen. Wo notwendig, beauftragt die SPK Gleisbau für die Kontrolltätigkeit spezialisierte Dritte. Weiter hat sie die Aufgabe, die Unterstellung unter den GAV Gleisbau abzuklären.
Die SPK Gleisbau kann Ansprüche gegen fehlbare Schweizer Betriebe und Entsendebetriebe in eigenem Namen und auch in gerichtlichen Verfahren durchsetzen.
Vermittlungsfunktion
Die SPK Gleisbau ist zuständig für die Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen über die Anwendung und Auslegung von Bestimmungen des GAV Gleisbau und der integrierten Vereinbarungen.
Koordinationsaufgabe
Zusätzlich ist die SPK Gleisbau zuständig für die Koordination des GAV Gleisbau-Vollzugs mit anderen Vollzugsorganen im Gleisbaugewerbe sowie in anderen Branchen und mit Bundesbehörden sowie ausländischen Stellen.